Ablauf

Die Kontaktaufnahme

Sie sind interessiert an einer Psychotherapie für Kinder oder Jugendliche? Sie haben Interesse an einer Eltern- bzw. Erziehungsberatung? Dann kontaktieren Sie mich bitte einfach telefonisch unter 030 /28636612, per Mail (n.simmendinger@kiju-psych.com) oder über das Kontaktformular. Falls Sie mich nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht, und ich werde mich umgehend bei Ihnen zurückmelden, sodass wir einen Termin für ein Erstgespräch in der Praxis vereinbaren und erste Fragen klären können. 

 

Erstgespräch und Probatorik

Im Erstgespräch geht es um Ihr Anliegen, den Anlass, weswegen Sie mich aufgesucht haben. Hier stellen wir gemeinsam fest, welche Behandlung aktuell indiziert ist: Vielleicht sind nur wenige Stunden der Beratung erforderlich, vielleicht eine kurze oder langfristige Psychotherapie.

In der sogenannten Probatorik, den ersten fünf bzw. sechs Sitzungen, untersuchen wir gemeinsam die möglichen Ursachen für das Problem und erstellen einen Behandlungsplan (wie oft und wie lange die Therapie voraussichtlich stattfindet). Wir klären, ob und wie die Kosten von der jeweiligen Krankenkasse und ggf. Beihlilfe übernommen oder selbst gezahlt werden sollen.

 

Die Psychotherapie

Eine Psychotherapie kann von einer kurzen Krisenintervention, einer Kurzzeittherapie (von ca. 12 Sitzungen), über eine Langzeittherapie von 45 Sitzungen bis zu 80 Sitzungen dauern. Die Sitzungen finden entsprechend der Bedürftigkeit und der verlässlichen Planungsmöglichkeiten normalerweise ein- bis zweimal wöchentlich für die Dauer von 50 Minuten statt.

 

Einbindung der Eltern in die Psychotherapie für Kinder und Jugendliche 

Je jünger aber ein Kind ist, desto wichtiger sind Austausch und Zusammenarbeit mit den Eltern. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird gemeinsam entschieden, ob oder wie intensiv eine Elternbeteiligung aussehen soll oder kann. Bei Bedarf, nach Absprache und Entbindung meiner Schweigepflicht werden Lehrer, Erzieher, etc. des Kindes mit in die Arbeit eingebunden. Wichtig ist aber generell, dass Eltern bzw. andere Bezugspersonen an dem therapeutischen Prozess teilnehmen, indem sie Entwicklungsschritte der Kinder unterstützen. Hierzu bedarf es oftmals Erklärungen und Beratungen. Solche Beratungsgespräche finden üblicher Weise im Verhältnis 1:4 zu jeder psychotherapeutischen Stunde mit dem Kind statt.

 

Schweigepflicht

Für mich gilt in jedem der oben aufgeführten Fälle die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 des Strafgesetzbuches. Diese dient dem Schutz der Privatsphäre des Patienten und Klienten.