Beihilfe und Privatversicherung

 

Die Kostenübernahme ist bei beihilfeberechtigten sowie privat versicherten Patienten generell gut möglich. Ein Erstgespräch kann jederzeit vereinbart werden. Bei den privaten Versicherungen ist die Kostenübernahme jedoch von Ihrem abgeschlossenen Vertragsbedingungen abhängig. Es ist daher ratsam direkt Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufzunehmen und Ihre genauen Konditionen zu erfragen.

Selbstzahler

Als Selbstzahler sind Sie frei von der bürokratischen Antragsstellung und möglichen Leistungseingrenzungen. Die zu erwartenden Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzliche Krankenkassen

 

Als niedergelassene Kinder- und Jugendpsychotherapeutin mit Kassensitz kann ich über alle gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.